DiscoverRecht AktuellRA076 DSGVO-Verstoß bei Bewerbung | E-Scooter als Sondernutzung | Nürburgring-Haftung ohne Berührung | Reisebüro-Haftung für falsche Angaben | Bachstelzen vs. Naturschutz | E-Scooter-Touren in Weinbergen
RA076 DSGVO-Verstoß bei Bewerbung | E-Scooter als Sondernutzung | Nürburgring-Haftung ohne Berührung | Reisebüro-Haftung für falsche Angaben | Bachstelzen vs. Naturschutz | E-Scooter-Touren in Weinbergen

RA076 DSGVO-Verstoß bei Bewerbung | E-Scooter als Sondernutzung | Nürburgring-Haftung ohne Berührung | Reisebüro-Haftung für falsche Angaben | Bachstelzen vs. Naturschutz | E-Scooter-Touren in Weinbergen

Update: 2025-09-19
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RA076 DSGVO-Verstoß bei Bewerbung | E-Scooter als Sondernutzung | Nürburgring-Haftung ohne Berührung | Reisebüro-Haftung für falsche Angaben | Bachstelzen vs. Naturschutz | E-Scooter-Touren in Weinbergen

💼 Kein Schadensersatz trotz DSGVO-Verstoß bei Bewerbung – BAG, Urt. v. 05.06.2025 – 8 AZR 117/24 Volljurist mit Betrugsvorwurf bekommt Stelle nicht. BAG entschied: Begründete Zweifel an charakterlicher Eignung rechtfertigen Ablehnung – auch bei laufendem Strafverfahren. DSGVO-Verstoß führt nur zu Ausgleich des konkreten Schadens, nicht zu Strafschadensersatz.

🛴 E-Scooter im Free-Floating: Sondernutzung statt Gemeingebrauch – OVG Magdeburg, Beschl. v. 15.09.2025 – 2 M 94/25 Sharing-Anbieter stellte E-Scooter ohne Erlaubnis im Stadtgebiet ab. OVG Magdeburg: Das ist erlaubnispflichtige Sondernutzung. Entscheidend: Primärer Zweck ist Vertragsabschluss im öffentlichen Raum, nicht Verkehrsteilnahme.

🏎️ Nürburgring: Betriebsgefahr auch ohne Berührung – LG Koblenz, Urt. v. 16.09.2025 – 5 O 123/20 Auffahrunfall nach Motorradsturz bei Touristenfahrt. LG Koblenz: 20% Haftung des gestürzten Motorradfahrers trotz fehlender Berührung. Erhöhte Betriebsgefahr bei Touristenfahrten wirkt sich auch mittelbar aus.

✈️ Reiseveranstalter haftet für Reisebüro-Aussagen – AG München, Urt. v. 08.09.2025 – 112 C 7280/25 Reisebüro versprach renovierte Hotelzimmer, Realität war anders. AG München: Reiseveranstalter muss für Aussagen seiner Vertriebspartner einstehen. Rechtsscheinhaftung durch eigene Beispielbilder begründet Vertrauen des Kunden.

🐦 Bachstelzen-Nest: Nisthilfe ja, Holzhütte nein – OVG Lüneburg, Beschl. v. 05.09.2025 – 4 LA 145/22 Naturschutzbehörde wollte Holzunterstand mit Vogelnest beseitigen. OVG Lüneburg: Nur die Nisthilfe ist geschützte Fortpflanzungsstätte, nicht der ganze Unterstand. Ökologische Funktion bleibt bei Umsetzung erhalten.

🍷 E-Scooter-Touren: Weinberge sind kein Erlebnispark – VG Neustadt a.d. Weinstraße, Beschl. v. 08.09.2025 – 5 L 971/25.NW Unternehmer führte E-Scooter-Touren durch Weinberge. VG: Auch wenn langsame E-Scooter "Krankenfahrstühle" sind – gewerbliche Nutzung landwirtschaftlicher Wege braucht Erlaubnis. Kommunalrecht schlägt Straßenverkehrsrecht.

🎧 Jetzt reinhören – überall, wo es Podcasts gibt! Mehr Infos unter www.uni-speyer.de

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